Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit laden wir Sie/euch zur Mitgliederversammlung des Kalenderjahres 2022 ein.

Datum Ort
Mittwoch, 11. Mai 2022 | 19 Uhr Vereinsheim „Babickstübl“

Vorläufig feststehende Punkte der Tagesordnung laut Satzung sind:

  • Bericht des geschäftsführenden Vorstandes

  • Bericht der Kassenprüfer

  • Aussprache über die abgegebenen Berichte

  • Entlastung des Vorstandes

  • Entlastung der Kassenprüfer

  • Berichte aus den Mannschaften/Abteilungen

  • Wahl des Vorstandes

  • Wahl der Kassenprüfer

  • Wahl des Ehrenrates

  • Antrag auf Satzungsänderung des
    §17: Ehrenrat zur Handlungsfähigkeit
    des Vorstandes (Bitte Aushang beachten)

  • Anträge von Mitgliedern

  • Offene Diskussion

Satzungsänderung zu § 17:

§17 Ehrenrat

10) Sollte der Vorstand vorübergehend nicht handlungsfähig sein, in dem sich der besetzte Vorstand bei Entscheidungen blockiert oder ein allein agierender Vorstand für eine Entscheidung vorübergehend nicht anwesend ist, tritt der Ehrenrat in seiner Gesamtheit an die Stelle eines Vorstandsmitgliedes und führt die Entscheidung herbei bzw. handelt für den Verein.

11) Ist der Vorstand nicht nur vorübergehend nicht handlungsfähig (z.B. dauerhafte Blockade eines mehrfach besetzten Vorstandes, längerfristige Krankheit eines alleinig agierenden Vorstandes oder Rücktritt des zuletzt agierenden Vorstandes etc.) übernimmt der Ehrenrat die internen Entscheidungsbefugnisse wie ein weiteres Vorstandsmitglied oder delegiert diese Aufgabe an ein Vereinsmitglied, welche diese Interimsmaßnahme, zeitlich, fachlich und organisatorisch ausfüllen kann. Im Außenverhältnis wird ein Mitglied des Ehrenrates bzw. des Vereins benannt, welches den Verein als Vorstand vertritt. Gemäß § 13 der Satzung ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines Vorstandes ein zu berufen. Die ordentlich bestellten Vorstandsmitglieder haben kein Widerspruchsrecht zu diesem Antrag.

Sportliche Grüße

Jens Wiedenhöft und Holger Mattern
Vorstand – Germania Schöneiche